Bankettvereinbarung mit AGB
Restaurant Windmühle, Detmolder Str.273, 32545 Bad Oeynhausen, Tel.:05731-1566607
Art der Veranstaltung: ____________________ am ___________
ab _____Uhr
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Personenzahl
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Anzahl Kinder
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Raum
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Raummiete
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Veranstalter
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Telefon
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Mobil
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Email
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Kontaktperson
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Anzahlung
Rechnung an
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___________ € (spätestens 2 Wochen nach Vertragsabschuss)
o zusenden o Bezahlung vor Ort
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LEISTUNGSUMFANG (z.B. Zusammensetzung der Speisen, Menüfolgen,Getränke)
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Beschreibung
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o Menü
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o Buffet
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o kalt-/warme Tapas
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o
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o Vegetarier
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o Allergiker
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o Kaffee/Kuchen
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Wird mitgebracht
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o Sektempfang
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o
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o Korkgeld
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Es gelten die beigefügten Geschäftsbedingungen des Restaurants. Für Getränke gilt die Preisliste unserer Getränkekarte. Was nicht ausgefüllt wurde gilt als nicht vereinbart.
Bad Oeynhausen, den _______20 ___ _______________________________ _____________________________________ (Gast) (Restaurant)
Tischform
(ggf. Plan beifügen)
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o Tafel o runde Tische o U-Form o Einzeltische o Block o T-Form
o diagonal o
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Tischwäsche
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o ja o nein
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Menükarte
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o ja o nein
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Stoff-Servietten
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o ja o nein
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Tischkärtchen
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Dekoration/
Kerzen
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Blumenschmuck
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o ja o nein
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Weitere Besonderheiten
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Zusätzliche Kosten, bitte beachten!
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Bezeichnung
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Menge
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Preis
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1
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Zuschläge für Arbeitsaufwendungen außerhalb unserer regulären Arbeitszeiten:
Nachtzuschlag ab 23.00Uhr,
Vormittags ab 11.00Uhr
Nachmittags ab 15.00Uhr
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Pro Arbeitskraft (Küchenpersonal, Bedienungen) und pro angefangener Stunde
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45€
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Unsere offiziellen Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte unserer Homepage!
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2
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Kaffee,bzw. Kuchengedecknutzung
(bei mitgebrachten Kuchen)
Bereitstellung der Kuchenteller, Tortenheber, Kuchengabeln
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Pro Person und Gedeck
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3,50€
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3
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Tischdecke je 3,50€
Stoffservietten je 2.50€
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Entfällt im Raum Sancho Panza
Entfällt bei Papierservietten
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4
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Vorbereitungen(Tische stellen, rückstellen, Eindecken, dekorieren, etc.)
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Pro Raum
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60€
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Entfällt bei Feiern ab 50 Personen
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SONDERVEREINBARUNGEN: (z.B. Zuschläge, Sonderwünsche, gegeben falls Festpreis, etc.) ___________________________________________________________________________
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Bad Oeynhausen, den _______20 ___ _______________________________ _____________________________________ (Gast) (Restaurant)
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sonderveranstaltungen
1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen von Räumlichkeiten, Lieferungen und gastronomischer Versorgung unseres Hauses.
2. Korkgeld/ Gedecknutzungspreis Grundsätzlich ist es in unseren Räumen nicht gestattet Speisen oder Getränke mitzubringen. Das Mitbringen eigener Lebensmittel durch den Veranstalter ist nur gestattet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine Haftung des Gastronomiebetriebes für mitgebrachte Lebensmittel, wie z.B. Kuchen, sowie für Lebensmittel, die der Gast nicht sofort verzehrt, sondern mitnimmt, um sie außerhalb des Betriebes zu verzehren, ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht der Nachweis erbracht wird, dass die Ursache des Schadens vom Gastronomiebetrieb zu vertreten ist. Als Kostenersatz für mitgebrachte Kuchen & Torten berechnen wir einen Kostenersatz für Vorbereitungsarbeiten, Personalbereitstellung, etc.: 3,50 € pro Gedeck. Bei Wein und Sektflaschen, welche nach Absprache in unser Haus gebracht werden, erlauben wir uns ein Korkgeld je nach Aufwand zwischen 14,00-20,00€ zu berechnen
3. Nebenleistungen wie Sonderdrucke von Menü-Karten oder Blumendekoration, sowie für diese Veranstaltung evtl. anfallende Erlaubnisgebühren werden extra berechnet.
4. Die Untervermietung oder sonstige Gebrauchsüberlassung an Dritte bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.
5. Ein Abzug für bestellte, aber nicht bezogene Leistungen ist ausgeschlossen. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der angemeldeten Personen. Der Veranstalter haftet für alle Bestellungen seiner Gäste. Für nicht erschienene Gäste werden die ersparten Aufwendungen von uns in Abzug gebracht. Zusätzliche Gäste können zurückgewiesen werden. Andernfalls wird für sie jeweils in Höhe des vereinbarten Preises für die anderen Gäste eine zusätzliche Zahlung fällig. Unsere Preise sind Euro-Endpreise, in denen grundsätzlich die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten ist. Wir müssen uns jedoch insbesondere bei langfristig getätigten Bestellungen, die länger als 4 Monate vor dem Zeitpunkt der Veranstaltung zurückliegen eine Preiserhöhung je nach Marktlage vorbehalten.
6. Bei Veranstaltungen, die sich über 23 Uhr nachts /ab 11.00 Uhr vormittags oder 15.00 Uhr bei Veranstaltungen über Mittag ausdehnen, berechnen wir einen pauschalen Zuschlag in Höhe von 45.--Euro für jeden anwesenden Mitarbeiter unseres Hauses, je angefangener Stunde.
7. Vertragsabschluss/Anzahlung
Die Menübestellung / Bankettvereinbarung mit allen darin eventuell erwähnten Anhängen und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen muss vom Besteller rechtsgültig unterzeichnet an das Restaurant Windmühle retourniert werden. Mit dem Empfang der unterschriebenen Bankettvereinbarung gilt der Auftrag als erteilt. Bei Abweichungen zwischen dem Auftrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen die in der Bankettvereinbarung und den anderen Anhängen getroffenen Regelungen vor.
Bei Veranstaltungen, für mehr als 20 Personen, ist innerhalb zwei Wochen nach Reservierung der Veranstaltung eine Anzahlung in vereinbarter Höhe (je nach Personenzahl und Veranstaltungsart) zu leisten. Dies gilt dann als verbindliche Reservierung. Wird die Vorauszahlung nicht fristgemäß geleistet, steht uns ein Rücktrittsrecht zu. Sollten Veranstaltungen Ihrerseits abgesagt werden, behalten wir uns vor, die Anzahlung einzubehalten.
8. Optionsdaten/Stornofristen/Stornogebühr
Eine Änderung der Teilnehmerzahl ist dem Restaurant Windmühle spätestens eine Woche vor Feiertermin, bei Bestellungen über 30 Personen spätestens 14 Arbeitstage vor dem Anlass schriftlich, persönlich oder per E-Mail mitzuteilen. Anpassungen von mehr als 20 % der ursprünglich gemeldeten Teilnehmerzahl können eine Anpassung des Auftrages zur Folge haben. Dem Besteller wird die effektive, mindestens jedoch die bis spätestens drei respektive Arbeitstage vor dem Anlass bekanntgegebene Teilnehmerzahl in Rechnung gestellt.
Bei Annullierung eines Auftrags nach erfolgter Auftragserteilung werden dem Besteller mindestens die nachfolgenden Kosten in Rechnung gestellt.
30 Arbeitstage vor Anlass keine Kosten
29 bis 21 Arbeitstage vor Anlass 20 % der gebuchten Leistungen
20 bis 11 Arbeitstage vor Anlass 50 % der gebuchten Leistungen
10 bis 4 Arbeitstage vor Anlass 75 % der gebuchten Leistungen
3 Arbeitstage vor Anlass 100 % der gebuchten Leistungen
Dabei wird der Getränkekonsum mit dem Durchschnittswert unseres Hauses von 12,--Euro pro Person in Ansatz gebracht.
Sind die effektiv angefallenen Kosten (inklusive Annullierungskosten von Lieferanten des Restaurant Windmühle höher, so werden diese in Rechnung gestellt.
9. Unsere Rechnungen sind grundsätzlich nach der Veranstaltung in bar zu begleichen. Die Zahlung mit Kreditkarten, EC-Karten, Überweisung nach Rechnungsstellung, ist nur bei besonderer Vereinbarung möglich. Bei Rechnungsstellung ist der Betrag zahlbar ohne Abzug Nettokasse innerhalb von 10 Tagen ab Zustellung der Rechnung.
10. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig auch Veranstalter ist, haftet er uns gegenüber als Gesamtschuldner.
11. Mitgebrachte Gegenstände müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen (z.B. Brandschutz bei Dekoration). Sie sind bei Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen, andernfalls hat der Veranstalter die Kosten für Abtransport und Lagerung zu tragen. Für Beschädigung oder Verlust an Einrichtung oder Inventar, die während der Veranstaltung verursacht werden haftet der Besteller, ohne dass es eines Nachweises des Verschuldens durch das Restaurant Windmühle bedarf. Das Anbringen von Dekorationen oder anderen Gegenständen ist nur mit Zustimmung des Restaurants Windmühle gestattet. Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen bei Bankettveranstaltungen übernimmt das Restaurant Windmühle keinerlei Haftung.
12. Wird ohne schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt, oder besteht begründeter Anlass, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf unseres Hauses oder unserer Gäste zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt, können wir vom Vertrag zurücktreten.
13. Das Restaurant Windmühle behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie z.B. aufgrund von fehlenden Waren oder massiv erhöhten Preisen, seine Dienstleistungen – möglichst nach Absprache mit dem Kunden – geringfügig zu ändern und verpflichtet sich zu einer gleichwertigen Auftragserledigung.
14. Gema
Musiker und Künstlergagen sind vom Veranstalter, entweder direkt mit den betreffenden Personen abzurechnen oder uns im Voraus zur Verfügung zu stellen. Eventuell anfallende GEMA Gebühren trägt der Veranstalter.
15. Bezahlung
Am Ende des Anlasses erhält der Besteller vom Restaurant Windmühle eine detaillierte Rechnung. Zusätzlich erbrachte Leistungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist fällig am Tag des Anlasses und zahlbar in Bar, mit ec-Karte. Nach vorheriger Absprache sollte eine mitgegebene Rechnung innerhalb 10 Tagen ab Anlassdatum ohne jeglichen Abzug beglichen werden. Vorhergeleistete Anzahlungen wurden selbstverständlich im Rechnungsbetrag angerechnet.
16. Vertragsauflösung
Kann der Auftrag aus Gründen höherer Gewalt oder aus Gründen, die das Restaurant Windmühle nicht beeinflussen kann, vollumfänglich oder auch nur teilweise nicht erfüllt werden, so sind die Parteien von jeglicher Haftung entlastet. Das Restaurant Windmühle behält sich das Recht vor, zu jedem Zeitpunkt vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Besteller seinen sich aus dem Auftrag ergebenden Verpflichtungen und Aufgaben nicht nachkommt. Das Restaurant Windmühle behält sich das Recht vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
17. Teilungültigkeit
Falls eine Bestimmung der Vereinbarung einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung widerspricht, so gilt anstelle dieser Bestimmung jene gesetzlich zulässige Regelung, die dem ursprünglichen Parteiwillen am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen der Vereinbarung wird dadurch nicht beeinträchtigt.
18. Anwendbares Recht und Gerichtsstand.
Die Vereinbarung untersteht deutschem Recht. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, welche sich im Zusammenhang mit der Vereinbarung und der Tätigkeit des Restaurants Windmühle ergeben, ist Bad Oeynhausen.
Datum/Ort:_______________________________________________________
Unterschrift Besteller:_______________________________________________ |